Nach mittlerweile über 100 Anfragen um Rechtsbeistand gegen die Postbank weiß ich als Rechtsanwältin, um was es im aktuellen Streit der Verbraucherzentrale NRW (im Folgenden VZ) mit der Postbank geht: „Die Postbank sperrt Konten und Karten, verweigert Auszahlungen und macht ihren Kunden auf eine nicht mehr zu akzeptierende Art und Weise das Leben schwer!“
Während ich die Anfragen meiner Mandanten abarbeite und notfalls mit einstweiligen Verfügungen für die Freigaben von Konten sorge, stauen sich bei der VZ NRW die Fälle, weil die Postbank in aller Regel ganz einfach nicht reagiert. Daher hat die VZ jetzt schweres Geschütz aufgefahren und mit der Einbindung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine neue Eskalationsstufe eröffnet.
Die BaFin wird aufgefordert, das Geschäftsgebaren der Postbank gegenüber den Verbrauchern zu untersuchen und gegebenenfalls Sanktionen zu erlassen. Mittlerweile hat die Behörde auch offiziell reagiert und der Bundesbank eine Rüge erteilt, verbunden mit der Aufforderung, die aktuellen Probleme abzuschalten.
Ich meine: Das ist gut und wichtig, aber ein Konto schaltet das auf die Schnelle auch nicht frei – das funktioniert nur durch entsprechende Rechtsmittel wie z.B. eine einstweilige Verfügung!
Worum geht’s? Gesperrte Pfändungskonten, nicht funktionierende Kreditkarten, unbrauchbare Girokonten und verweigerte Auszahlungen sowie Überweisungen werden immer öfter zum Ärgernis. In den meisten Fällen liegen bei meinen Mandanten nicht mal ansatzweise Gründe für eine Sperrung oder die Verweigerung einer Auszahlung/Überweisung vor. Es geht wohl immer wieder um technische Gründe: Offensichtlich gelingt es der einst selbständigen Postbank nicht, die Migration ins IT-System der neuen Mutter „Deutsche Bank“ umzusetzen. Obwohl die Migration offiziell abgeschlossen ist, geht die Zahl der Fälle nicht zurück – eher im Gegenteil.
Man muss sich das mal überlegen: Postbankkunden wird über Nacht das Konto gesperrt, ohne Angabe von Gründen und mit Bearbeitungszeiten bis zur Freischaltung, die existenzbedrohend sind. Viele meiner Mandanten waren von einem Moment auf den anderen nicht mehr in der Lage, ihre tagtäglichen Dinge abzuwickeln, wie z.B. Einzukaufen oder Miete zu zahlen. Auch erwartete Auszahlungen und Überweisungen wurden nicht freigegeben, ohne irgendeine Begründung.
Ich empfehle, die Einflussnahme der BaFin nicht abzuwarten. Kümmern Sie sich selbst zeitnah um die Freischaltung Ihrer Konten, notfalls im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.
Gern bin ich Ihnen dabei behilflich!