Derzeit betreuen wir mehrere hundert Geschädigte in verschiedenen größeren Insolvenzverfahren. Zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt gehört neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Wirtschaftsprüfern und sonstigen Sachwaltern insbesondere die Vertretung im Insolvenzverfahren und die Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Ferner betreuen wir eine große Zahl von Anlegern von Schiffsbeteiligungen, die sich ebenfalls Forderungen von Insolvenzverwaltern ausgesetzt sehen.
Häufig werden risikobehaftete Kapitalanlagen als »sicher« oder gar »geeignet zur Altersvorsorge« angepriesen. Falls Ihnen eine – tatsächlich riskante – Fondsbeteiligung durch Ihren Anlageberater als »risikolos« oder »sicher« vermittelt wurde, haben Sie die Möglichkeit, die Rückabwicklung der Beteiligung (Schadensersatz) zu verlangen. Auch in den Emissionsprospekten finden sich häufig irreführende oder verharmlosende Formulierungen, die zu einer Haftung von Initiatoren, Gründungsgesellschaftern und auch Anlagevermittlern führen können.
Darüber hinaus können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, falls Ihre Bank Sie bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt hat, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Kapitalanlage erhält. Nach der sog. »Kick-Back-Rechtsprechung« des Bundesgerichtshofs bestehen auch in diesem Fall gute Chancen für Anleger, sich ihre Investition von der Bank wiederzuholen. Im Einzelfall bieten wir den von uns vertretenen Anlegern auch eine erfolgsabhängige Vergütung an. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere aktuellen Fälle.
Aktuelle Fälle

Wer einen Kredit beantragt, eine Wohnung mieten oder einen neuen Stromversorger braucht, der kommt ohne Beurteilung seiner Bonität durch die Schufa nicht ans Ziel.
Nach mittlerweile über 100 Anfragen um Rechtsbeistand gegen die Postbank weiß ich als Rechtsanwältin, um was es im aktuellen Streit der Verbraucherzentrale NRW (im Folgenden VZ) mit der Postbank geht: „Die Postbank sperrt Konten und Karten, verweigert Auszahlungen und macht ihren Kunden auf eine…
Das Chaos bei der Postbank hat inzwischen auch die BaFin auf den Plan gerufen. Sie beobachte „erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts“, teilte die Finanzaufsicht am 4. September 2023 mit.
Absurder geht es wohl nicht mehr: Erst hebt die Postbank eine Kontosperrung nicht auf und behauptet dann auch noch, dass der betroffene Kunde verstorben sei und man ihm daher keine Post mehr zustellen könne. Tatsächlich erfreut sich der Mann bester Gesundheit.
Als wären die uns vorliegenden Kettenkreditverträge nicht aufgrund der weit über dem üblichen Marktzins liegenden Zinsen (zwischen 9-13%) schon teuer genug.

Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit der Thematik der variablen Zinsanpassungsklauseln in den sog. Prämiensparverträgen auseinandergesetzt und in seinem jüngsten Urteil vom 24.01.2023 (Az.: XI ZR 257/21) den Rücken der Verbraucher erneut gestärkt.
Am 05.05.2022 hat das Landgericht München I die Jahresabschlüsse des Skandalkonzerns Wirecard für die Jahre 2017 und 2018 nachträglich für nichtig erklärt. Damit könnte Insolvenzverwalter Jaffé nun die erhaltenen Dividenden von den Aktionären zurückverlangen.

Über das Vermögen der Alpha Ship GmbH MS „Pollux“ & Co. KG wurde am 10.09.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Targobank wirbt mit dem Slogan "So geht Bank heute". Zutreffender wäre wohl der Slogan: "So nehmen wir heute unsere Kunden aus".