Allgemeines Strafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren ist sowohl für die Beschuldigten als auch für die Opfer von hoher psychischer Belastung. Hier drohen neben der Gefährdung der Existenz auch weitreichende andere Konsequenzen, im schlimmsten Fall Untersuchungs- und Vollstreckungshaft. Die frühestmögliche Einschaltung eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Je früher ein Verteidiger mandatiert wird, umso größer ist die Einflussmöglichkeit auf den Ausgang des Verfahrens.

Im allgemeinen Strafrecht beraten und vertreten wir Sie in jedem Stadium, auch als Pflichtverteidiger bei sämtlichen Straftatbeständen, insbesondere bei

  • Körperverletzungsdelikten
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Diebstahl und Raub, Erpressung und räuberischer Erpressung 
    Nötigung
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung

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