Ihre Kanzlei Dr. Sieprath & Partner:
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Hier können Sie sich über unsere Referenzen und Erfahrungen informieren. Ferner finden Sie hier rechtliche Empfehlungen zu unseren aktuellen Fällen im Bereich des Wirtschaftsrechts.
Als Spezialisten des Kapitalanlage-, Insolvenz- und Immobilienrechts bieten wir Ihnen bedarfsbezogene Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.
Kanzlei
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In der Kanzlei Dr. Sieprath & Partner hat sich ein Team von qualifizierten Rechtsanwälten zusammengeschlossen, um ihren Mandanten eine sachkundige und vertrauensvolle Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Kapitalanlage-, Insolvenz- und Immobilienrechts anbieten zu können. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der sog. »Alternativen Investmentfonds« (AIF), früher auch »grauer Kapitalmarkt« genannt. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der
Beratung und Betreuung von Kapitalanlegern, Fondsinitiatoren, Vertriebsgesellschaften und Fondsgesellschaften. Ferner verfügen unsere Anwälte über eine umfassende forensische Erfahrung aus mehreren hundert Schadensersatzprozessen, sowohl auf Seiten geschädigter Anleger, wie auch auf Seiten der Fondsinitiatoren bzw. auf Seiten der Anlageberater. So profitieren Initiatoren, Vertriebe und Anleger gleichermaßen von unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Zusätzlich haben wir in den vergangenen Jahren mehrere hundert Fälle von sog. "Insolvenzanfechtungen" außergerichtlich und gerichtlich betreut.
Team
Rechtsgebiete
IN DIESEN RECHTSGEBIETEN
SORGEN WIR FÜR IHR GUTES RECHT
Für unsere Mandanten sind wir in den hier aufgeführten Rechtsgebieten tätig. Den Schwerunkt unserer Tätigkeit bilden hierbei das Bank- Insolvenz- und Kapitalmarktrecht. Zusätzlich sind wir auf den Bereich des Handelsrechts, Immobilienrechts und Gesellschaftsrechts spezialisiert.
Grundsätzlich arbeiten wir auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Bedarf bieten wir unseren Mandanten ein kostenlose Deckungsanfrage bei ihrer Rechtschutzversicherung an. Ferner bieten wir auch im Einzelfall eine erfolgsabhängige Vergütung an. + mehr erfahren
Gemeinsam mit unseren Mandanten
erarbeiten wir Lösungen, die den
wirtschaftlichen Interessen unserer
Mandanten gerecht werden.
Der Gang vor Gericht sollte hierbei
grundsätzlich nur als ultima ratio in
Betracht gezogen werden.
ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Unser Ansporn: Zufriedene Mandanten
Bis zum Jahre 2008 war das Erfolgshonorar in Deutschland generell verboten. Zum 01.07.2008 hat der Gesetzgeber dies geändert. Nach dem neuen § 4 a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kann ein Erfolgshonorar nun in bestimmten Ausnahmefällen vereinbart werden.
Voraussetzung für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist, dass der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seine Klage nicht ohne die Vereinbarung des Erfolgshonorars führen kann.
Die Zulässigkeit einer Erfolgshonorierung hängt also von den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des Einzelnen ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch sicherstellen, dass ein Erfolgshonorar nicht »flächendeckend«, sondern nur im Einzelfall vereinbart werden kann.
Unter diesen Voraussetzungen bieten wir daher für geschädigte Anleger eine erfolgsabhängige Honorierung an. Sollte insofern von Ihrer Seite Interesse bestehen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.
Aktuelle Veröffentlichungen und Rechtstipps
Der Insolvenzverwalter der CO.NET geht offensichtlich davon aus, dass Anlegern von CO.NET keine Forderungen anmelden können. Anleger sollen allenfalls nachrangig bedient werden.
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