Wirtschaftsrecht Frechen / Köln / Aachen

Ihre Kanzlei Dr. Sieprath & Partner: 
Wir sind Ihre Rechtsanwälte und Strafverteidiger im Raum Köln / Aachen
 

 

Hier können Sie sich über unsere Referenzen und Erfahrungen informieren. Ferner finden Sie hier rechtliche Empfehlungen zu unseren aktuellen Fällen im Bereich des Wirtschaftsrechts. 

Als Spezialisten des Kapitalanlage-, Insolvenz- und Immobilienrechts bieten wir Ihnen bedarfsbezogene Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

 

 

Mitglied im Anwaltverein

Kanzlei


Sie suchen juristische Experten im Wirtschafts-, im Insolvenz- oder im Strafrecht?
 

In der Kanzlei Dr. Sieprath & Partner hat sich ein Team von qualifizierten Rechtsanwälten zusammengeschlossen, um ihren Mandanten eine sachkundige und vertrauensvolle Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Kapitalanlage-, Insolvenz- und Immobilienrechts anbieten zu können. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der sog. »Alternativen Investmentfonds« (AIF), früher auch »grauer Kapitalmarkt« genannt. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der

Beratung und Betreuung von Kapitalanlegern, Fondsinitiatoren, Vertriebsgesellschaften und Fondsgesellschaften. Ferner verfügen unsere Anwälte über eine umfassende forensische Erfahrung aus mehreren hundert Schadensersatzprozessen, sowohl auf Seiten geschädigter Anleger, wie auch auf Seiten der Fondsinitiatoren bzw. auf Seiten der Anlageberater. So profitieren Initiatoren, Vertriebe und Anleger gleichermaßen von unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Zusätzlich haben wir in den vergangenen Jahren mehrere hundert Fälle von sog. "Insolvenzanfechtungen" außergerichtlich und gerichtlich betreut.

Team

 
DR. CHRISTOPH SIEPRATH

Vor seinem Wechsel in den Bereich des Kapitalmarktrechts war Herr Rechtsanwalt Dr. Sieprath mehrere Jahre in der Steuerberatung tätig. Aus dieser Zeit verfügt Herr Dr. Sieprath über grundlegende Kenntnisse der Betriebswirtschaft, der Bilanzbuchhaltung und des Steuerrechts.

 

Seit nunmehr zehn Jahren betreut Herr Rechtsanwalt Dr. Sieprath Anleger, Interessensgemeinschaften, Fondsgesellschaften und Vertriebsgesellschaften im Bereich der sog. »Alternativen Investment Fonds«. Bereits während des Studiums war Herr Rechtsanwalt Dr. Sieprath für ein großes Vertriebsunternehmen als Anlageberater tätig. Herr Rechtsanwalt Dr. Sieprath verfügt über eine umfassende Prozesserfahrung aus mehreren hundert Schadensersatzprozessen.

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KATJA MOERS

Nach dem Abitur studierte Frau Rechtsanwältin Moers Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Anschluss folgte ihre Referendariat mit Stationen in Hagen, Siegen, Aachen und Köln. Seit 2006 ist Frau Moers als Rechtsanwältin zugelassen. Bis 2015 war Frau Moers in einer mittelständischen Kanzlei mit zivil- und strafrechtlichem Schwerpunkt tätig. Seit 2016 ist Frau Moers als selbständige Rechtsanwältin aktiv. Frau Moers ist in unserer Kanzlei seit 2020 als Anwältin und seit 2021 als Partnerin tätig.

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FRANZ-JOSEF SCHROEDER

Herr Rechtsanwalt Schroeder ist seit über 30 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Zu seinen Mandanten gehören Fondsinitiatoren, Fondsgesellschaften und Vertriebsunternehmen.

 

Die Gestaltung von Fondsprospekten in Abstimmung mit der BaFin und Gesellschafts- bzw. Konzernverträgen ist seit langen Jahren das zentrale Aufgabengebiet von Herrn Rechtsanwalt Schroeder. Ferner verfügt Herr Rechtsanwalt Schroeder über eine umfassende Prozesserfahrung aus mehreren hundert Schadensersatzprozessen.

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Rechtsgebiete

 
IN DIESEN RECHTSGEBIETEN
SORGEN WIR FÜR IHR GUTES RECHT

Für unsere Mandanten sind wir in den hier aufgeführten Rechtsgebieten tätig. Den Schwerunkt unserer Tätigkeit bilden hierbei das Bank- Insolvenz- und Kapitalmarktrecht. Zusätzlich sind wir auf den Bereich des Handelsrechts, Immobilienrechts und Gesellschaftsrechts spezialisiert.

Grundsätzlich arbeiten wir auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Bedarf bieten wir unseren Mandanten ein kostenlose Deckungsanfrage bei ihrer Rechtschutzversicherung an. Ferner bieten wir auch im Einzelfall eine erfolgsabhängige Vergütung an. + mehr erfahren

Gemeinsam mit unseren Mandanten
erarbeiten wir Lösungen, die den
wirtschaftlichen Interessen unserer
Mandanten gerecht werden.
Der Gang
vor Gericht sollte hierbei
grundsätzlich nur 
als ultima ratio in
Betracht gezogen werden.

ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG

 

 

Unser Ansporn: Zufriedene Mandanten

Bis zum Jahre 2008 war das Erfolgshonorar in Deutschland generell verboten. Zum 01.07.2008 hat der Gesetzgeber dies geändert. Nach dem neuen § 4 a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kann ein Erfolgshonorar nun in bestimmten Ausnahmefällen vereinbart werden.

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist, dass der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seine Klage nicht ohne die Vereinbarung des Erfolgshonorars führen kann.

Die Zulässigkeit einer Erfolgshonorierung hängt also von den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des Einzelnen ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch sicherstellen, dass ein Erfolgshonorar nicht »flächendeckend«, sondern nur im Einzelfall vereinbart werden kann.

Unter diesen Voraussetzungen bieten wir daher für geschädigte Anleger eine erfolgsabhängige Honorierung an. Sollte insofern von Ihrer Seite Interesse bestehen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.

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