Verkehrsstrafrecht

Viele Menschen kommen im Laufe ihrer Karriere als Autofahrer mit dem Verkehrsstrafrecht in Berührung. Ob im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit, etwa bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder im Rahmen einer Straftat wie dem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, der Trunkenheit im Verkehr, Nötigung im Straßenverkehr oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Im Verkehrsrecht / bei Ordnungswidrigkeiten beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:

  • Unfallflucht
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Rotlichtverstöße und andere Ordnungswidrigkeiten

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