Immobilienrecht wird für uns interessant, wenn die Rechtsgebiete Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Gesellschaftsrecht mit berührt werden. In der Schnittmenge der Themen haben wir eine besondere Expertise herausgearbeitet. Wir berücksichtigen bei der Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen und von Bauträgerverträgen insbesondere die Belange von Gesellschaften und deren Funktionsträgern.
Immer, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie Teil einer Kapitalanlage-Strategie ist, oder Bauträgerverträge auf komplexe Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sein müssen, dann finden Sie in uns die idealen Ansprechpartner.
Wir beraten, betreuen und vertreten Sie deutschlandweit.