Jugendstrafrecht

Auch im Jugendstrafrecht verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Das Jugendstrafrecht hat gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht zahlreiche Besonderheiten,

Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, richtet sich insbesondere nach dem Alter des vermeintlichen Täters:

Für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren gilt immer Jugendstrafrecht.

Im Jugendstrafrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:

  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Drogendelikte
  • Körperverletzung und andere Gewaltdelikte
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis und andere Verkehrsdelikte
  • Ordnungswidrigkeiten

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